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Stadtrat und Ausschüsse

Wichtigste Entscheidungsorgane der Stadt
Zusammensetzung des Stadtrates -
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern 52 Ratsmitglieder.

Aufgaben des Stadtrates -
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte (§ 32 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Entscheidungen über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum/zur Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden. Die letzte Stadtratswahl fand im Juni 2009 statt. Der Stadtrat wird alle fünf Jahre neu gewählt, die nächste Wahl findet somit 2014 statt.
Sitzverteilung Stadtrat 2009 © Stadt Kaiserslautern
Grafik: Sitzverteilung Stadtrat 2009
Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z.B. Finanz-, Bau-, Jugendhilfeausschuss ...) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen spiegelt die Sitzverteilung im Stadtrat wieder.

Die Mitglieder des Stadtrates haben sich entsprechend ihrer Parteiangehörigkeit zu den Fraktionen der SPD, CDU, FDP, DIE GRÜNEN, FWG, Die LINKE und FBU zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muß aus mindestens 2 Mitgliedern des Rates bestehen.

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